FAMILIENTREFFEN 2011 IN LAUF AN DER PEGNITZ AM 03. SEPTEMBER

In diesem Jahr trafen wir uns zum 16. Familientreffen der von der Grün´s in Lauf an der Pegnitz.

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Bild vom Familientreffen 2011, Foto Thomas von der Grün

Die Ausführungen im Rahmen eines interessanten Vortrags von Helmut sind unten zu lesen und hier als pdf Download zu finden.

16. Familientreffen am 3. September 2011 in Lauf

schriftzug_wilhelm

zu Tauperlitz

Helmut von der Grün, 03.09.11

Stammbaum Wilhelm von der Grün

Stammtafel 1 Teil 1

Beim letzten Familientreffen wurde über die Geschichte des Schlosses Hofeck referiert. Hans Albrecht (435) hatte das Schloss von seinem Vater Wilhelm (433) übernommen, musste es dann jedoch wegen hoher Schulden 1560 an David von Kotzau zu Fattigau verkaufen. Hans Albrecht hinterließ bei seinem Tod vier unmündige Söhne, und zwar Wilhelm (437), Rudolf Wolf (438), Ernst (439) und Ulrich (440), die gemeinsam 1543 mit Schloss Hofeck belehnt worden waren. Wilhelm (433) hatte außerdem wenigstens eine Tochter. Allerdings kennen wir ihren Namen nicht. Diese Tochter war verheiratet mit einem Rauh von Holzhausen. Aus dieser Ehe gingen zwei Söhne hervor, die am Ende der Geschichte von Tauperlitz wieder auftauchen.
Zurück zu den Söhnen des Hans Albrecht: Rudolf Wolf (438) starb bereits 1577 als Student in Tübingen, Ulrich (440) beging eine Tätlichkeit und hat sich daraufhin vermutlich ins Ausland abgesetzt, jedenfalls wird von ihm nichts mehr berichtet. Von Ernst (439) ist leider überhaupt nichts bekannt.

Jedoch ist vom Sohn Wilhelm (437) einiges überliefert:

Wilhelm (437) wurde als ältester Sohn des Hans Albrecht (435) und der Katharina von Künsberg (435) 1553 geboren. Auf Schloss Hofeck aufgewachsen, zog er nach der Veräußerung der Stammgüter nach Hof. Vielleicht hatte er in der Judengasse gewohnt, in einem Haus, das Hans Rabensteiner an seinen Schwiegersohn Hans den Mittleren von der Grün (422) 1536 verkauft hatte und das dieser wiederum an Caspar von Feilitzsch weitergegeben hatte.
Im Jahre 1593 erwarb Wilhelm (437) von Georg Wolf Rabensteiner, dem letzten seines Stammes, den Ansitz zu Tauperlitz.

Tauperlitz

Bild 1 und 2 - Blick auf den Ritteransitz zu Tauperlitz heute

Rittersitz

Bild 3 – Die Gebäude um 1958
Aufnahme aus der von Hans Hofner verfassten Chronik von Tauperlitz

Aussehen heute

Bild 4 – Sicht auf die Gebäude heute

Vermessungsplan 1851

Bild 5 - Vermessungsamtlicher Plan von 1851

Tauperlitz mit heute 2225 Einwohnern ist der größte der sieben Ortsteile von Döhlau im Landkreis Hof. Die erste Beschreibung von Tauperlitz stammt aus dem Jahre 1348.
Auf dem vermessungsamtlichen Plan ist eine kreisrunde Wasserfläche zu erkennen, in deren Mitte sich eine Insel befindet.

Bereits am 18. Juni 1601 waren Wilhelm von der Grün (437) zu Tauperlitz und Jobst Alexander Rabensteiner zu Konnersreuth vom Markgrafen Georg Friedrich als Vormünder mit den die Gütern des Hans Adam Rabensteiners belehnt worden.

Das Lehen bezog sich u.a. auf folgende Ländereien:
„zu Fohrendorf ein hof, darauf der Klug, einen halben Hoff darauf Conz Feillschnüzer, ein halben hof, darauf Nicol Moll, ein halben hof, darauf Hainz Seydell mit sambt den dazu gehörenden hölzern“ erhalten (Lehensbrief für Wilhelm von der Grün zu Tauperlitz und Jobst Alexander Rabensteiner als Vormünder des Hans Dietrich Rabensteiner von 1601, der damals noch minderjährig war.)

Dieser Lehensbrief konnte nicht eingesehen werden. Als Quelle wird das Archiv für Geschichte und Altertumskunde von Oberfranken, 28. Band, 1. Heft von 1921 angenommen.

Am 18. Juni 1601 aber wurde Wilhelm (437) selbst und allein belehnt.
Bei einem Lehen handelt es sich um eine besondere Leihform, wonach der Grundherr als Obereigentümer dem Lehensnehmer Güter zur Nutzung überlässt. Der Lehensnehmer hat im Gegenzug dafür Leistungen zu erbringen. Die Lehenbriefe wurden vom Grundherrn (Könige, Fürsten) an deren Hof ausgestellt und in Lehenbüchern vermerkt.
Den Lehenbrief des Markgrafen für Wilhelm von der Grün (437) vom 3. Juli 1604 findet sich heute im für Oberfranken zuständigen Staatsarchiv Bamberg:

Lehensbrief

Leider lässt sich der Text nur schwer lesen, weil neben der heute nicht mehr verwendeten Schrift auch einige heute nicht mehr gebräuchliche Worte und Begriffe enthalten sind. Es ist deshalb nötig, den Text zunächst zu transkribieren, d. h. in eine heute lesbare Schrift zu übertragen. Als zweiten Schritt gilt es, einige heute nicht mehr gebräuchliche Begriffe zu klären. Dies gelang mit Hilfe eines Germanisten und des Wörterbuches zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreicher von Reinhard Riepl.
Der Text beginnt zunächst mit der Aussage Wilhelms, von wem er belehnt wurde. Dabei werden alle Titel des Lehensherrn aufgeführt. Sodann wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Mannlehen handelt. Das bedeutet, dass Wilhelm als Gegenleistung für das Lehen Kriegsdienste zu leisten verpflichtet war, also entweder sich selbst oder wehrfähige Männer stellen musste. Mit dem Begriff Mannlehen eng verbunden ist, dass Lehensnehmer nur ein wehrfähiger Mann werden und das Lehen somit auch nur im Mannesstamm vererbt werden konnte.
Dann werden im Lehenbrief die einzelnen Besitzungen aufgezählt, auf die sich das Lehen bezieht:
1. Die Behausung von Tauperlitz, also das Schloss oder der Rittersitz mit allen Nebenge-bäuden und dem zugehörigen Hof
2. Felder und Wiesen im nicht näher beschrieben Umfang; das konnte vermutlich als bekannt vorausgesetzt werden
3. Teiche: Schlossgraben, Regnitzbach, Hochteich und Teichlein im Dorf
4. Fischbäche: Regnitzbach, Dorschenbach, Regnitz, Quellitz
5. Wälder: Tännig, Unterer Kornberg, Horst (bei Kirchenlamitz ?), Creidich (oder Weydich ?) gegen Lahm gelegen
6. Herberig, Herbrig: Unterkünfte für die zum Frondienst Verpflichteten. Man darf sich dabei auch keine Steinhäuser vorstellen. Die konnten sich allenfalls Privilegierte leisten. Die übrigen Häuser waren nur aus Holz gebaut. Von den Herbergen lagen drei in Tauperlitz (am Berg), eine in Eppenreuth und zwei in Leimitz.

Bild 7 - Karte mit einigen im Lehenbrief erwähnten Örtlichkeiten

Transkription des Lehenbriefes:

Ich, Wilhelm von der Grün zu Tauperlitz, bekenne und tue kund öffentlich mit diesem Brief, dass ich hernach geschriebene Lehen von dem durchlauchtigen hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Christian Markgrafen zu Brandenburg [1], in Preußen, zu Stettin, Pommern, der Cassuben [2] und Wenden [3], auch in Schlesien, zu Crossen und Jägersdorf [4], Herzog und Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen auf heut dato dieses Briefs zu rechtem Mannlehen empfangen, darüber von ihrer fürstlichen Gnaden einen Lehenbrief genommen, welcher von Worten zu Worten also lautet:
Von Gottes Gnaden, Wir Christian, Markgrafen zu Brandenburg in Preußen, zu Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Crossen und Jägersdorf, Herzog und Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen bekenne und tue kund öffentlich mit diesem Brief, daß wir von unserem lieben Getreuen Wilhelm von der Grün Gelübd und Eid genommen und ihm darauf hernachgeschriebene Lehen von uns und unserem Fürstentum des Burggrafentums zu Nürnberg zu Lehen rührend, zu rechtem Mannlehen [5] recht und redlich verliehen habe, mit Namen die Behausung zu Tauperlitz mit allen zugehörenden Gebäuden, an Viehaus, Stadel, Stall und Hofraiten [6], Baum- und kleinen Gärten, Schafhaus samt der Schäferswohnung und der Schäferei, item den ganzen von alters hero gehörigen Feldbau, wie der mit seinen Markungen [7]) und Rainungen [8] umfangen samt allen Wiesen, Huten [9]), item Teiche erstlichen der Schloßgraben [10], zum andern der Regnitzbach [11], zum dritten der Hochteich, zum vierten das Teichlein im Dorf samt den Fischbehältern und drei Fischbäche, erstlichen ein Stück an der Regnitz anfahend unten bei der Farbgruben gehet herauf an die Brücken zu Tauperlitz im Dorf, zum andern der Doschenbach [12] vom Fischerstein zu Tauperlitz im Dorf an hinan an die hohe Straßen, zum Dritten die Quellnitz [13] von der Regnitz über den Wert, soweit die Wiesen gehet, so gein Tauperlitz gehören bis an des Steinhauers zu Doberlitz Wiesen; Item vier Stück Hölzer, zum Ersten der Unterteil am Kornberg [14], so an Hans Diezens und Hans Friedrich Rabensteiners Holz stößet , stößt auch an der Martinlamitzer Holz bis ans Bächlein, zum Andern das Tennich [15], wo jetzgemelter [16] Rabensteiner Holz stößet, zum Dritten der Horst, der Teil, so gegen mehrgedachte Rabensteiner Holz gelegen, zum Vierten das Creidich gegen Lahm gelegen und an Hans von Kotzaus seligen Erben Holz daselbsten stoßend, Item drei Loßgärten [17]oder Fronherberig [18] zu Tauperlitz am Berg gelegen, dann zwo Herbrig zu Leimnitz und ein Herbrig zu Eppenreuth [19] gelegen, mit allen ihren Zinsen, Fronen, Mannschaften und Dienstbarkeiten, welches alles er vor der Zeit von Georg Wolf Rabensteinern seligen erkauft hat und ihm dazumal von weiland dem hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Georg Friedrichen Markgrafen zu Brandenburg, in Preußen, zu Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden auch in Schlesien, zu Jägerndorff und Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen geliehen worden...
gegeben Bayreuth den dritten Monatstag Juli nach Christ unsers lieben Herrn und Seligmachers Geburt, in dem 1604 ten Jahr.
Einen nahezu gleichlautenden Text des Lehenbriefes von 1604 finden wir im Lehenbuch, dem an der fürstlichen Verwaltung geführten Verzeichnis aller Lehen und Belehnungen, mit ebenfalls dem Datum 3. Juli 1604 (heute im Staatsarchiv Bamberg)

Wilhelm von der Grün Wilhelm VDG

Bilder 8 bis 11 – Auszug aus dem Lehenbuch

Transkription des Auszugs aus dem Lehenbuch:

Wilhelm von der Grün hat zu rechtem Mannlehen empfangen mit Namen:

Die Behausung zu Taupperlitz mit allen zugehörenden Gebäuden an Viehhauß, Stadel, Ställ und hoffraiten, Pauers und Kleinen gartten, Schaaffhauß sambt des Schefers wohnung und der schefferej. Item den ganzen vonn Alters herzugehörigen veldtbaw, wie der mit seinen Markungen und Reinungen umbfangen, sambt allen wiesen, hütten unnd trifften [20].
Item drei teich, erstlichen der Schloßgraben, zum anndern der Regnitzteich, zum dritten der Hochteich, zum vierdten das teichlein im dorff sambt den Vischbeheltern und drei Vischbächen, erstlichen ein stückh an der Regnitz anvahendt, unnden bej der Barbgruben gehet herauff an die Prückh zu Tauperlitz im dorff, zum anndern der Dochenbach vom VischCasten zu taupperlitz im dorff an, hinan in die hohen straß, zum Dritten die Quelitz von der Regnitz über dem wehrt, soweit die wiesen gehet, so gein Taupperlitz gehörig, bis an des Steinhäußers zu Döberlitz wiesen.
Item drei stückh hölzern, zum ersten der unndertheil am Kornberg, so an Hannß Drizens und Hans Friderichen Rabensteiners Holz stosset, stost auch an der Martinlamitzer Holz biß ans buchhaus, zum anndern das Tennich, so an iezt gemelter Rabensteinerholz stöst, zum Dritten der Hart, der theil, so gegen mehrgedachter Rabensteinerholz gelegen, zum Vierdten dass weytich gegen Lahm gelegen, und an Hanns von Kotzaw seligen erben Holz daselbsten stossendt.
Item Drei Loßgüter oder frohnherberg zu Tauperlitz am Berg gelegen, dann Zwo Herberg zu Leumitz unnd Ein Herberg zu Eppenreuth gelegen, mit allen ihren Zinsen, frohnen, Mannschafften unnd dienstbarkeiten.
Welches alles er vor der Zeit vonn Georg Wolff Rabensteinern seeligen erkaufft hat unnd ihme dazumahl von weilanndt dem Durchlauchtigsten hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Georg Friederichen Marggraven zu Brandenburg etc. Christseeliger gedechtnus dergestalt geliehen worden, dieweil er vonn der Grün noch zur Zeit mit keinem mannlichen Lehenserben versehen, das nicht allein ihme in seinen Lebzeiten, er erzeuge gleich Mannliche Lehenserben oder nicht, Sonndern uff den fall er auch derselben keinen erzeugen oder hinter sich verlassen sollte, Sonndern der Grüns Aigenthumbs erben ab intestatus vel ex Testamentis (Anmerkung: „ohne oder mit Testament“) solch Rittergueth Innerhalb zweyer Jarn nach seinem absterben widerumb in eine freye Adenliche Handt zu verkauften zugelassen sein, Oder Im fall dasselb in bestimmter Zeit nicht geschehe, Alsdann solch Rittergueth von Ihrer Fürstlichen durchlaucht derselben Erben oder nachkommen, so hoch sie dessen statt und gelegenheit haben können, ex officis (Anmerkung: „von Amts wegen“)verkaufft unnd das daraus erlöste gelt sein vonn der Grüns Aigenthums erben gewehrt werden, dieselben auch in dessen die gebürliche Ritterdienst davon zuleisten schuldig sein sollen.
Actum Bayreuth, den 3. Julij Anno 1604

Bemerkenswert ist hier der letzte Absatz im Auszug aus dem Lehenbuch:
Wilhelm von der Grün hatte sich erst sehr spät im Jahr 1593 mit Magdalena (998) von Zedwitz, der Witwe Dietrichs von Feilitsch auf Trogen vermählt. Die Ehe war kinderlos geblieben. Obwohl ein Mannslehen vorlag, wurde Wilhelm und seinen Erben das Recht zugesprochen worden, einen allerdings dem Adel angehörenden Lehennachfolger selbst zu bestimmen, wobei der Verkaufserlös ihm oder den Erben zustehen sollte. Wilhelm musste sich also sehr großer Gunst des Fürsten erfreut haben.

Die nachfolgenden Passagen beziehen sich auf die später folgenden Belehnungen:
Die Rauh von Holzhausen verkaufen den Tauperlitzschen Besitz an Adam Wolf von Feilitzsch am 22. Februar 1627
Der Besitz geht an Veit Christian von Feilitzsch über am 20.? 1627.
Tauperlitz wird am 22.? 1653 von Philipp von Waldenfels übernommen

Zurück zu Wilhelm (437):
Lange konnte sich das Ehepaar Wilhelm und Magdalena des Lehens nicht erfreuen. Magdalena von der Grün, geborene von Zedwitz, verwitwete von Feilitzsch, Junkers (Bezeichnung für einen Sohn eines adeligen Grundherren) Wilhelm von der Grün auf Tauperlitz Ehefrau, verstarb am 15. Februar 1612 im Alter von 64 Jahr, 6 Wochen und wurde am Sonntag, den 23. Februar 1612 in der St. Michaeliskirche zu Hof „neben ihrem Stand“ begraben. Am 30. August 1612 verschied Junker Wilhelm von der Grün auf Tauperlitz, im Alter von 59 Jahren. Er wurde am 6. September 1612 „bey seinem Stuhl seithalb“ ebenfalls in der St. Michaeliskirche zu Hof begraben
(Quelle: Die christlichen Weihestätten in und bei der Stadt Hof – Geschichtliche Darstellung der allda befindlichen Kirchen, Kapellen und Friedhöfe von Dr. Julius Erdmann Christoph Dietsch, Hof 1856).
Leider wurde bei dem verheerenden Großbrand im Jahre 1823, dem fast die ganze Stadt Hof zum Opfer fiel, auch die St. Michaeliskirche bis auf die Außenmauern zerstört. Die Kirche ist zwar im 19. Jahrhundert mit teilweise geändertem Grundriss wieder errichtet worden, jedoch sind die früher in der Kirche vorhandenen Grabstätten zum Teil ganz, zum Teil nur aus dem sichtbaren Bereich verschwunden.

Da Wilhelm (437) keine Nachkommen hatte, werden schon im Jahre 1612 seine Neffen, die Söhne seiner Schwester, Jobst Burkhard und Johann Adolf Rau als neue Erwerber der Besitzung zu Tauperlitz, genannt. Diese verkaufen jedoch bereits 1627 die Güter an Adam Wolf von Feilitzsch, dessen fünfter Sohn Veit Christian von Feilitzsch zu Oberweischlitz den Besitz am 21.1.1653 an Philipp von Waldenfels weiterveräußert. Soweit bekannt, befindet sich Tauperlitz noch heute im Besitz dieser Familie.
Eigentlich endet damit die Geschichte der Familie von der Grün auf Tauperlitz.
Hier sei jedoch das unmittelbar neben dem Ansitz in Tauperlitz vorhandene Bodendenkmal genannt, auf das in der Hofer Zeitung vom 20.06.2011, S.16 hingewiesen wird. Unmittelbar neben dem Ansitz befindet sich eine kleine Insel, die ringsum von einem Wassergraben umschlossen wird. Ich verweise auf den vermessungs-amtlichen Plan, der als Anlage 5 beigefügt ist. Die Gemeinde Döhlau hat diese Insel und deren Umfeld sehr schön als Parkanlage gestaltet.

Parkanlage 2011

Bilder 12 und 13 – die heutige Parkanlage

Auf der Insel befand sich im frühen Mittelalter - etwa um das Jahr 800 - ein Turm, der in Holzbauweise errichtet war. Natürlich ist heute davon heute oberflächig nichts mehr vorhanden. Im Mittelalter und wohl noch zu Lebzeiten des Wilhelm von der Grün gab es diesen Turm auf der kleinen Insel, der zusätzlich durch einen mit Palisaden versehenen Wall um den Wassergraben gesichert war. Die Gemeinde Döhlau hat dankenswerter Weise im Parkgelände unmittelbar an das Grundstück mit dem Ansitz eine Schautafel angebracht, in der auch auf Wilhelm von der Grün hingewiesen wird.

Schautafel 2011

Bild 14 - Schautafel der Gemeinde Döhlau

Auf der Schautafel ist auch eine Zeichnung zu sehen, die eine Vorstellung vermittelt, wie der Wachtturm einmal ausgesehen haben könnte:

Turmwall 2011

Bild 15 – Turmzeichnung

Die vermutlich auf kaiserlichen Befehl errichtete Anlage diente nicht nur der Erschließung des Landes, sondern vor allem dem Schutz der Handelsstraßen. Bei dem Turm handelt es sich nicht um einen Zufluchtsort, sondern er war ausschließlich zu Beobachtungszwecken errichtet worden. Im Gegensatz zum heutigen Straßennetz verliefen die Verkehrswege im Mittelalter überwiegend auf den Höhen. Die verschiedenen Täler waren infolge des sumpfigen Geländes (gerade bei Tauperlitz finden sich sehr viele, im Lehenbrief erwähnte Flüsse und Bäche) für Pferdefuhrwerke nicht benutzbar. Eine solche Handelsstraße verlief wohl von Oberkotzau kommend über Tauperlitz und Regnitzlosau ins Sächsische. Diese Straße schnitt sich bei Tauperlitz z.B. mit dem Handelsweg von Hof über Rehau nach Eger.

Helmut von der Grün im September 2011

Literaturverzeichnis:
1. Kleine Geschichte der Hofer Region, 60. Bericht des Nordoberfränkischen Vereins für Natur-, Geschichts- und Landeskunde e.V. Dr. Arnd Kluge Hof 2010
2. Oberfranken Ost, Glock und Lutz-Verlag Nürnberg 1967 von Wilhelm Malter
3. Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich 3. Aufl. 2009 von Reinhard Riepl
4. Geschichte der Familie von Reitzenstein, Erster Teil, München 1891 von Hermann Freiherr von Reitzenstein, S. 309 – 318
5. Tauperlitz, Entwicklungsgeschichte eines vogtländischen Dorfes von Hans Hofner 1958 (leider ungedruckt)

[1]Christian 1603 - 1655 Christian war ein Sohn des brandenburgischen Kurfürsten Johann Georg. Er begründete mit seiner Übernahme des Fürstentums Kulmbach die jüngere Linie der fränkischen Hohenzollern. Als neue Residenzstadt wählte er Bayreuth.
[2]Im 13. Jahrhundert wurde in Urkunden mit Cassubie zunächst das heutige Pommern (Westpommern) bezeichnet
[3] Slawen
[4] Jägerndorf, heute in Tschechien gelegen, war Residenzort des Herzogtums und der Markgrafenschaft Mähren [5]Der Begriff Mannlehen bezeichnete jedes gegen Kriegsdienst verliehene Lehen, im Gegensatz zu den ministerialischen Dienstlehen und der gewöhnlichen bäuerlichen Leihe. Mit dem Begriff eng verbunden ist der Umstand, dass ein Mannlehen nur an einen wehrfähigen Mann, d.h. im Mannesstamm vererbt werden kann.
[6]Hoffraite = Hofreite, bis zum 18. Jhd. in Süddeutschland: Das um jedes Haus gelegene Hof- und Gartenland
[7]Markung: Gebiet innerhalb der durch Grenzsteine bezeichneten Grenzen
[8]Rainung: grasbewachsene Ackergrenze zwischen zwei Feldern
[9]Hute: Weideland
[10]offensichtlich hatte der Ansitz in Tauperlitz den Charakter eines Schlosses. Reste dieses Teichs sind noch im Hof zu erkennen
[11]es handelt sich hier wohl um einen Zufluss zur südlichen Regnitz, die ihren Abfluss über die Saale und Elbe in die Nordsee findet. Ihren Ursprung hat die 35 km lange Regnitz in Tschechien und fließt vorbei an Regnitzlosau. Am Unterlauf der Regnitz liegt Tauperlitz. Im Mittelalter wurde das bayerische Vogtland auch Regnitzland genannt. Daher hieß Hof zuerst Stadt im Regnitzland, später Hof an der Rekenze
[12]Der Dorschenbach mündet aus Richtung Döberlitz kommend in unmittelbarer Nähe des Ansitzes in die Südliche Regnitz und speist wohl auch ein kleines Gewässer
[13]Der Quellitzbach mündet, von Osten kommend, ebenfalls bei Tauperlitz in die Südliche Regnitz
[14]Kornberg: im Süden von Tauperlitz, kurz nach Martinlamitz
[15]Tennich = Tännich, ebenfalls im Süden zwischen Oberkotzau und Schwarzenbach
[16]der oben benannte
[17]Grundstücke der Gemeinde, die durch Auslosen zugeteilt werden
[18]Herberge oder Zuhause der zu Frondiensten Verpflichteten)
[19]Eppenreuth ist westlich von Tauperlitz gelegen, heute Ortsteil von Hof, Leimnitz liegt östlich neben Hof
[20]Trift: Recht auf Viehtrieb

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